kEP rLP

Kulturentwicklungsplanung Rheinland-Pfalz



Kennen Sie schon … die zentralen Ziele einer Kulturentwicklungsplanung?

Seit im Juni 2022 die Kulturentwicklungsplanung (KEP) in Rheinland-Pfalz gestartet ist, gibt es in den Arbeitskreisen und in vielen weiteren Gesprächen einen intensiven Austausch darüber, was das Ziel von Kulturentwicklungsplanungen ist. Die Beantwortung dieser Frage ist komplex und berührt mehrere Ebenen. Vor allem aber geht es um die Herausforderung, die Zukunft der Kultur für das gesamte Land in den Blick zu nehmen und hier ein gemeinsames Bild zu zeichnen. In diesem Beitrag werden die zentralen Ziele der KEP noch einmal ausgeführt.

Bei der Kulturentwicklungsplanung geht es um die Ausgestaltung des öffentlichen Kulturauftrags, der sich vor allem angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der veränderten Nachfrage- und Angebotssituationen vor neuen Herausforderungen steht. Daran müssen zukünftige kulturpolitische Rahmenbedingungen und Entscheidungen ausgerichtet werden.

Die KEP ist keine Auflistung von »Wünschen« oder »Forderungen«, sondern am Ende stehen vielmehr kulturpolitische »Leitplanken«, an denen sich ein öffentlicher und transparenter Diskurs zur Rolle der Kultur in der Gesellschaft und der Entwicklung im gesamten Bundesland orientieren soll.

Vorbemerkungen

  1. Kulturentwicklungsplanung (KEP) ist ein politikunterstützendes Instrument. Es ersetzt nicht den parlamentarischen Prozess und die Verantwortung des Ministeriums.
  2. Kulturentwicklungsplanung (KEP) ist ein Instrument der konzeptbasierten Kulturpolitik. Sie ist weniger bestandsorientiert und »staatsmäzenatisch« ausgerichtet (alte Kulturpolitik) als ziel- und beteiligungsorientiert (neue Kulturpolitik).

Was kann Kulturentwicklungsplanung?

  • Programmierung: KEP ist ein Verfahren zur Implementierung von (neuen) Zielen in den kulturpolitischen Prozess.
  • Konzeptionierung: KEP hilft dabei, Strategien und Methoden der Umsetzung zur Erreichung der Ziele zu erarbeiten.
  • Operationalisierung: KEP konkretisiert die strategische Vorgehensweise durch die Entwicklung von konkreten Handlungsprogrammen und Maßnahmen.
  • Kontextualisierung: KEP sieht die Kulturpolitik im Kontext andere Politiken und versucht, Bezüge herzustellen.
  • Partizipation: KEP bietet die Möglichkeit, die Ideen, Erwartungen und konkreten Vorschläge der verschiedenen Kulturakteure in einem professionellen Verfahren einzubeziehen.
  • Priorisierung: KEP ist grundsätzlich offen für neue Ideen, reflektiert und bewertet diese jedoch auch hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit.
  • Orientierung: KEP ordnet die Vorschläge nach kulturpolitischen, inhaltlichen und ggf. auch zeitlichen Gesichtspunkten.
  • Legitimierung: KEP kann Zustimmung für die vorgeschlagenen Ziele, Strategien und Maßnahmen erzeugen.
  • Rationalisierung: KEP ist ein rationales Verfahren, das auf Transparenz und Realitätsbezug setzt.
  • Finalisierung: KEP setzt als extern unterstütztes Verfahren auf einen definierten Abschluss und endet mit einem Bericht, in dem die Ergebnisse der KEP dargestellt werden.
  • Beschlussfassung: Der Landtag Rheinland-Pfalz wird sich mit der Kulturentwicklungsplanung RLP befassen, damit Leitlinien und Programme umgesetzt werden können (in Form einer Regierungserklärung, Beschlussfassung o.Ä.).
  • Umsetzung: Der Abschlussbericht soll zur Grundlage landeskulturpolitischer Maßnahmen werden. Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration ist federführend für die Umsetzung.

Kulturentwicklungsplanung wird in unterschiedlichen Gebietskörperschaften angegangen und es ist jeweils zu betrachten, welche Bedingungen zum Beispiel für den ländlichen Raum gelten und welche in größeren Kommunen bedacht werden müssen. Für eine landesweite Kulturentwicklungsplanung gilt es, all dies im Blick zu haben und in Einklang für die zukünftige Kulturarbeit zu bringen. Es geht bei der KEP Rheinland-Pfalz um eine gemeinsame Vision, um gute Rahmenbedingungen für die Kultur im gesamten Bundesland. Parallel zum Prozess entstehen zudem bereits gute Ideen, die auch direkt im unterjährigen Handeln des Ministeriums aufgegriffen und im nächsten Haushalt aufgenommen werden.

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